Brustkrebs ist in unserer Bevölkerung die häufigste Krebserkrankung der Frau. Etwa jede 10. Frau erkrankt daran im Laufe ihres Lebens. Man schätzt, dass etwa 5 - 10% aller Brust- und/oder Eierstockkrebserkrankungen aufgrund einer genetischen Prädisposition entstehen.
Die genetische Prädisposition für Brust- und/oder Eierstockkrebs beruht in etwa der Hälfte der Fälle auf Mutationen im BRCA1-Gen auf Chromosom 17 oder dem BRCA2-Gen auf Chromosom 13. Bei den restlichen Fällen liegt vermutlich eine Mutation in weiteren, zum Teil noch unbekannten, Genen vor. Im Rahmen der Regelversorgung wird in Deutschland die Indikation für eine genetische Testung der Familie gestellt, wenn mit über 10%iger Wahrscheinlichkeit eine Mutation in den Risikogenen BRCA1 oder BRCA2 vorliegen könnte (Stufe-III-Leitlinie zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland 2008).
Bei folgenden familiären Risikokonstellationen wird in etwa 25% der Fälle eine pathogene Mutation in den Genen BRCA1 oder BRCA 2 nachgewiesen:
Familien mit einer Betroffenen vor dem 36. Lebensjahr
Familien mit mindestens zwei an Mamma- und/ oder Ovarialkarzinom Erkrankten, davon eine vor dem 51. Lebensjahr
Familien mit drei an Brust- oder Ovarialkarzinom Erkrankten, unabhängig vom Alter
Familien mit zwei in der gleichen Linie an Ovarialkarzinom Erkrankten
Familien mit einer an beidseitigem Mammakarzinom Erkrankten, wobei das erste Mammakarzinom vor dem 41. Lebensjahr aufgetreten sein muss
Familien mit einer an Mamma- und Ovarialkarzinom Erkrankten
Familien mit einem männlichen Betroffenen und einer weiblichen Betroffenen (Mamma- oder Ovarial-Ca)
Das lebenslange Risiko einer BRCA1 oder BRCA2-Mutationsträgerin beträgt bis zu 85% für Brustkrebs und 23% bzw. 54% für Ovarialkarzinom. Das Risiko für ein Zweitkarzinom der Brust oder der Ovarien liegt bei etwa 50 Prozent. Diese Werte können aufgrund von Erhebungsunsicherheiten Überschatzungen sein.
Frauen mit einer nachgewiesenen pathogenen Mutation in den Genen BRCA1 oder BRCA2, für Frauen mit einem Erkrankungsrisiko von ≥ 30% für Brust- oder Eierstockkrebs (bzw. Heterozygotenwahrscheinlichkeit ≥ 20%) wird die Betreuung in einem Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs empfohlen.
Das BRCA1-Gen setzt sich aus 23 kodierenden Exonen zusammen, die über etwa 100 kb genomischer DNA verteilt sind. Die 7,8 kb große mRNA codiert für 1863 Aminosäuren. Alternative Spleißformen sind bekannt. Das BRCA1-Protein ist ein nukleäres Phosphoprotein, das mit der RNA Polymerase II assoziiert und als Transkriptionsfaktor aktiv ist. Es zeigt eine Wirkung als negativer Wachstumsregulator und interagiert mit Proteinkomplexen bei der Reparatur von DNA-Brüchen.
BRCA2 besteht aus 27 Exonen, von denen die Exone 2 - 27 kodierend sind. Das aus 3418 Aminosäuren bestehende Protein ist wie das BRCA1-Protein bei der Reparatur von Doppelstrangbrüchen beteiligt.
Bisher sind mehr als 1500 Mutationen im BRCA1-Gen und 1900 Mutationen im BRCA2-Gen bekannt, die über alle Exone verteilt sind. Die häufigste Mutation in der deutschen Bevölkerung ist die c.5385_5386insC in Exon 20 des BRCA1-Gens; im BRCA2-Gen finden sich Häufungen in den Exonen 10, 11 und 23.
Untersuchungsmethode
Alle kodierenden Exone des BRCA1 (23) und BRCA2 (26) einschließlich der Intron/Exon-Splicesstellen sowie der flankierenden intronischen Sequenzen werden mittels PCR amplifiziert und anschließend direkt sequenziert. Für das BRCA1- und das BRCA2-Gen werden größere Deletionen bzw. Duplikationen mittels MLPA (multiplex ligation-dependent probe amplification) untersucht. Auf Wunsch können auch weitere Gene, die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko assoziiert sind (z.B. TP53, ATM, CHEK2), untersucht werden.
Benötigtes Material
5 - 10 ml EDTA-Blut
Benötigte Unterlagen
vollständig ausgefülltes Anforderungsformular (inkl. Einwilligung nach GenDG, klinischer Angaben, Familienanamnese)
Versandart
ungekühlt per Post im wattierten Umschlag
Untersuchungsdauer
nach Materialeingang ca. 3 - 6 Monate
Kostenträger
Gesetzliche Krankenkasse
Die molekulargenetische Labordiagnostik inkl. Humangenetischer Befundbericht wird bei Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und unterliegt nicht dem Laborbudget des überweisenden Arztes. Die ambulante Abrechnung erfolgt mit einem Überweisungsschein (Muster 10). Bitte vermerken Sie auf der Überweisung im dafür vorgesehenen Feld (oben rechts) die Ausnahmeziffer 32010 (siehe auch „Informationen zum neuen Überweisungsschein“).
Privat
Die Kosten für die komplette Sequenzierung in beiden Richtungen inkl. DNA-Präparierung und Humangenetischer Befundbericht werden bei Indikation in der Regel von den Privaten Krankenkassen übernommen. Wir empfehlen dennoch, sich im Vorhinein die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Wir senden Ihnen dazu auf Nachfrage gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante molekulargenetische Analyse zu.
Anschrift:
Zentrum für Humangenetik
Im Universitätsklinikum (Bau D3)
Franz‑Josef‑Strauß‑Allee 11
93053 Regensburg
Deutschland
U.-S. Albert: Stufe-III-Leitlinien zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland (2008)
R. Schmutzler et al: Familiäres Mamma- und Ovarialkarzinom. Dtsch Ärztebl 2002; 99: A 1372–1378 [Heft 20]
K. Yoshida and Y. Miki: Role of BRCA1 and BRCA2 as regulators of DNA repair, transcription, and cell cycle in response to DNA damage. Cancer Science Volume 95 Page 866 - November 2004