Zur Untersuchung molekulargenetischer Parameter können folgende Untersuchungsmaterialien angenommen werden:
Entsprechend den Leitlinien des Berufsverbandes BVDH benötigen wir bei vorgeburtlichen Untersuchungen eine EDTA-Blutprobe der Mutter (mindestens 2 ml) zum Ausschluss einer maternalen Kontamination.
In Ausnahmefällen können nach Absprache andere Ausgangsmaterialien (z.B. Paraffinblöcke, Mundschleimhaut, Li-Heparinblut) oder geringere Mengen als angegeben angenommen werden.