Unser molekulargenetisches Labor unter Leitung von Dr. rer. nat. Andreas Hehr beschäftigt sich in Kooperation mit dem KITZ - KInderwunsch-Therapie im Zentrum (Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Seifert und Dr. med. Claudia Gaßner) seit der Gründung unserer Praxis im Jahr 2000 mit der Etablierung und Durchführung der Polkörperdiagnostik (PKD) als einer besonders frühen Form der Präimplantationsdiagnostik (PID) für monogene Erkrankungen. Aufgrund des deutschen Embryonenschutzgesetzes stellte die PKD bisher in Deutschland die einzige gesetzlich erlaubte Alternative zur Präimplantationsdiagnostik dar. Im Jahr 2004 wurde in Deutschland das erste Kind nach PKD für eine monogene Erkrankung an unserem Zentrum in Regensburg geboren.
Am 06.07.2010 hat der Bundesgerichtshof als höchstrichterliche Instanz entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) für schwerwiegende Erkrankungen in Deutschland zulässig ist. Wir haben daraufhin an unserem Zentrum auch die Entnahme von Trophektodermzellen am Tag 5 der embryonalen Entwicklung und deren genetische Untersuchung für ausgewählte monogene Erkrankungen etabliert und bereits diagnostisch eingesetzt. Inzwischen wurde vom Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) verabschiedet und ist seit 8.12.2011 in Kraft.
Hierzu gehen die Meinungen auseinander: einige maßgebliche Juristen sehen erst mit konkreter Umsetzung auf Landesebene das PräimpG in Kraft und derzeit entsprechend dem BGH-Urteil vom 06.07.2010 die PID am Embryo weiter als erlaubt an. Das Bundesgesundheitsministerium und auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Soziales dagegen sehen das PräimpG seit dem 08.12.2011 in Kraft, welches eine PID am Embryo nur dann erlaubt, wenn sie an einem zugelassenen PID-Zentrum mit zustimmendem Votum der Ethikkommission erfolgt. Folgerichtig ist sie deshalb seit dem 08.12.2011 bis zur Zulassung der PID-Zentren und Ethikkommissionen auf Länderebene wieder verboten.
Aktuell wurde jetzt im Juli 2012 vom Bundesgesundheitsministerium ein Entwurf einer Rechtverordnung vorgelegt, welche die Kriterien für die Zulassung von PID-Zentren, die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ethikkommissionen sowie weitere formale Voraussetzungen für die Durchführung der PID regeln soll. Erst nach Verabschiedung dieser RVO und Schaffung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung in den einzelnen Bundesländern incl. Ernennung der PID-Zentren und Ethikkommissionen wären dann die juristischen Voraussetzungen für eine PID am Embryo erfüllt. Unser Zentrum in Regensburg ist als das in Deutschland führende Zentrum für eine PID für monogene Erkrankungen und über verschiedene Gremien unmittelbar in die Umsetzung des PräimpG auf Bundes- und Länderebene eingebunden. Seit Beginn unserer Arbeiten im Jahr 2000 war es uns ein wichtiges Anliegen, zunächst die Polkörperdiagnostik und dann auch die PID unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortungsvoll und eng begrenzt für Familien mit schwerwiegenden monogenen Erkrankungen anzubieten. Deshalb haben wir uns in der derzeit unklaren Rechtslage entschieden, das im PräimpG formulierte Verbot der Untersuchung von Embryonalzellen zu respektieren und aktuell weiterhin die juristisch immer schon zulässige Polkörperdiagnostik anzubieten, mit welcher wir bei mindestens vergleichbaren Behandlungsergebnissen gegenüber der PID am Embryo die meisten Fragestellungen erfolgreich bearbeiten können: In aktuell mehr als 100 Behandlungszyklen mit der PKD für monogene Erkrankungen erreichen wir bei einem durchschnittlichen Alter der Frau von ca. 34 Jahren eine Schwangerschaftsrate von 30% pro Transferzyklus und liegen damit bzgl. unserer Behandlungsergebnisse etwas über der durchschnittlichen Schwangerschaftsrate der im ESHRE-PGD-Konsortium organisierten PID-Zentren, welchem wir seit 2005 als Vollmitglied angehören (PGD-Konsortium der Europäischen Gesellschaft für Humane Reproduktion und Embryologie).
Nähere Informationen zur Polkörperdiagnostik, deren Anwendungsbereiche und Ablauf haben wir für Sie in einem Informationsblatt zur Polkörperdiagnostik zusammengestellt und zusätzlich auch in einem aktuellen Übersichtsartikel, welcher im Dezember 2011 in der Fachzeitschrift unserer Deutschen Gesellschaft für Humangenetik erschienen ist.
In Anbetracht der Vielzahl der noch notwendigen formalen Schritte erscheint eine Verabschiedung der RVO auf Bundesebene bis Ende 2012 und dann eine konkrete Umsetzung in Bayern mit Ernennung der PID-Zentren und Ethikkommission(en) im Laufe des Jahres 2013 derzeit ambitioniert aber dennoch hoffentlich umsetzbar. Unser Zentrum erfüllt alle im derzeitigen RVO-Entwurf formulierten fachlichen Voraussetzungen für eine Zulassung als PID-Zentrum und wird einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen Landesbehörden umgehend stellen, sobald dies in Bayern möglich ist. Wir werden Sie über unsere Homepage informieren, sobald wir eine Zulassung als PID-Zentrum erhalten haben und eine genetische Untersuchung von Embryonalzellen wieder ergänzend zu unseren derzeitigen Untersuchungsmöglichkeiten anbieten können.