Präimplantationsdiagnostik

Am 30.6.2015 haben wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem KITZ Regensburg (Dr. Schüring und Dr. Laubert) als reproduktionsmedizinischem Kooperationspartner die Zulassung als PID-Zentrum erhalten und können Ihren Patienten neben der Polkörperdiagnostik jetzt wieder zusätzlich die Präimplantationsdiagnostik nach Trophektodermbiopsie am Tag 5 anbieten. Die PID ist ein interdisziplinäres hochspezialisiertes Diagnose- und Behandlungsverfahren, deshalb haben wir hierfür am Zentrum für Seltene Erkrankungen ZSER unseres Universitätsklinikums auch ein eigenes Einzelzentrum für Präimplantationsdiagnostik gegründet. Unser genetisches Labor ist für alle PID-Laborabläufe nach DIN EN ISO 15189:2013 akkreditiert

Seit dem Jahr 2000 führt unser humangenetisches Labor gemeinsam mit dem von Herrn Prof. Seifert gegründeten Kinderwunschzentrum, inzwischen KITZ  (Leitung: Herr Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Schüring), genetische Untersuchungen an Polkörpern (PKD) durch. Mittels PKD an unserem Regensburger Zentrum wurde im Sommer 2004 das erste Kind in Deutschland nach PID für eine monogen vererbte Erkrankung geboren. Im Jahr 2005 wurden wir als erstes deutsches Zentrum Vollmitglied des ESHRE-PID-Konsortiums (Zusammenschluss Europäischer und auch zahlreicher außereuropäischer PID-Zentrum innerhalb der Europäischen Gesellschaft für Humane Reproduktion und Embryologie).

Für viele Jahre war die Polkörperdiagnostik (PKD) die einzige, in Deutschland legale Form der PID und auch weiterhin bieten wir sie an unserem Zentrum für ein breites Spektrum an schweren, monogen vererbten Erkrankungen an und sind hierfür das führende Zentrum in Deutschland.

Ab Juli 2015 können wir nun an unserem Zentrum auch wieder die PID an Trophektodermzellen anbieten. Voraussetzung hierfür ist ein positives Votum der Bayerischen PID-Ethik-Kommission, welche auf Antrag für jedes einzelne Paar die Voraussetzungen hierfür prüft. Für die Polkörrperdiagnostik dagegen ist ein Votum der PID-Ethik-Kommission weiterhin nicht notwendig.

 

Aktuelle Rechtslage zur PID jetzt auch in Bayern geregelt!

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Die aktuelle Rechtslage bzgl. der Zulässigkeit einer PID in Deutschland wurde lange sehr kontrovers diskutiert. Inzwischen wurde sie durch ein eigenes PID-Gesetz und zugehörige Rechtsverordnung gesetzlich geregelt und ist seit 1.1.2015 auch in Bayern in Kraft.

Lt. PID-Gesetz (PräimpG) ist die PID an embryonalen Zellen grundsätzlich verboten und darf nur an einem für die PID speziell zugelassenen Zentrum durchgeführt werden und auch nur, wenn eine spezielle Ethik-Kommission einen Einzelantrag des Paares vorher positiv bewertet hat. In der dazu verabschiedeten PID-Rechtsverordnung wurden die Voraussetzungen für die Zulassung der Zentren, die Zusammensetzung der Ethik-Kommissionen und die Durchführung der PID definiert.

Seit 01.01.2015 ist jetzt die Bayerische PID-Verordnung in Kraft, die Bayerische PID-Ethikkommission hat ihre Arbeit aufgenommen, unser Antrag auf Zulassung als Bayerisches PID-Zentrum wurde vom Bayerischen Gesundheitsministerium geprüft und wir haben eine Zulassung als PID-Zentrum erhalten.

Auf unseren Seiten für Patienten haben wir ausführlichere Informationen zur rechtlichen Situation und den Voraussetzungen für eine PKD an unserem Zentrum in Regensburg zusammengestellt. 

Zusätzlich finden interessierte Familien dort alle notwendigen Informationen zum Vorgehen

Kostenübernahme bei PID/PKD

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Die Kostenübernahme ist sehr unübersichtlich. Zu klären sind separat die Kosten für die Kinderwunschbehandlung und für die genetische Untersuchung und welcher Anteil hiervon evtl. von den Kassen beider Partner evtl. vollständig oder anteilig übernommen wird. Auf Wunsch erhalten die Paare hierzu frühzeitig von uns und unserem Kinderwunschzentrum KITZ einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei ihren Versicherungen.

Nach unserer bisherigen Erfahrung werden diese Kosten von privaten Versicherern überwiegend vollständig übernommen, von einigen gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls. Ein einklagbarer Rechtanspruch auf Kostenübernahme für eine PKD oder PID besteht nicht. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann für das einzelne Paar jedoch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die notwendige Kinderwunschbehandlung bestehen.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Patienten telefonisch oder per email für weitere Fragen rund um die PKD oder PID zur Verfügung unter Tel.: 0941-5861330 oder per E-Mail an pid@humangenetik-regensburg.de