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Wichtige Information zum neuen Überweisungsschein Ü10
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 01.01.2012 treten entsprechend einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes folgende Änderungen in Kraft:
Auf dem neuen Überweisungsschein Muster 10 (für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung) müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Diagnose/Verdachtsdiagnose Klartext oder nach Möglichkeit ICD10-Kodierung.
- Auftrag: Die Auftragsleistungen sind nach Art und Umfang konkret zu bezeichnen.
- Ausnahmeziffer: Damit die angeforderte Untersuchung auch weiterhin nicht Ihr Laborbudget belastet, bitten wir darum, auf dem Ü10-Schein die Ausnahmeziffer 32010 einzutragen.