Genetische Beratung

In unserer humangenetischen Sprechstunde oder im Rahmen eines stationären Konsils unterstützen wir Sie gern bei der differentialdiagnostischen Abklärung der klinischen Symptomatik Ihrer Patienten und beraten die Familien nach Terminvereinbarung gern zu allen Aspekten im Zusammenhang mit einer vermuteten oder bereits bestätigten genetisch bedingten Erkrankung. 

Mögliche Indikationen für eine humangenetische Beratung

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  • Verdacht auf Vorliegen einer genetisch bedingten Erkrankung 
  • Differentialdiagnostische Abklärung bei Syndrom-Verdacht
  • Abklärung einer kindlichen Fehlbildung oder Entwicklungsstörung 
  • Verdacht auf genetisch bedingte Erkrankung des Feten oder teratogene Risiken in einer bestehenden Schwangerschaft 
  • unerfüllter Kinderwunsch und/oder habituelle Aborte 
  • Verdacht auf eine genetisch bedingte neurodegenerative Erkrankung oder eine Tumordisposition bei Ihrem Patienten selbst oder nahen Familienangehörigen

Soll eine Verdachtsdiagnose mit genetischer Labordiagnostik weiter abgeklärt werden, veranlassen wir diese gern in unserem Labor oder im Labor eines unserer Kooperationspartner. Üblicherweise übersenden wir Ihnen umgehend bereits nach dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Patienten einen ausführlichen Beratungsbrief, in dem alle besprochenen Aspekte und auch die mit Einverständnis des Patienten ggf. veranlassten weiterführenden Untersuchungen für Sie dokumentiert sind. Evtl. erhobene genetische Befunde werden mit dem Patienten ausführlich besprochen und nochmals in einer Befundmitteilung für Sie dokumentiert. Sofern nicht individuell anders vereinbart, erhält der Patient zusätzlich jeweils Kopien aller Beratungsbriefe und auch aller genetischen Befunde für seine persönlichen Unterlagen.

Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur konkreten Planung einer genetischen Beratung oder Abklärung für Ihre Patienten zur Verfügung. Sie erreichen uns hierfür telefonisch unter Tel: 0941 / 586 - 133 13

Montag - Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr

oder per email unter info@humangenetik-regensburg.de

Kostenübernahme für eine genetische Beratung

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Bei medizinischer Indikation werden die hierbei ambulant erbrachten ärztlichen und Laborleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, eine vorherige Anfrage auf Kostenübernahme ist hierfür nicht notwendig. Zur Abrechnung benötigen wir die gültige Versichertenkarte des Patienten. Die Vorlage einer zusätzlichen Überweisung Muster 6 ist möglich, aber nicht Voraussetzung für unsere Leistungserbringung. Nur selten kommen für einen gesetzlich versicherten Patienten zusätzliche humangenetische Leistungen in Betracht oder werden von diesem gewünscht, die nicht durch seine Krankenversicherung übernommen werden. In diesen Fällen werden wir den Patienten hierauf jeweils vorab ausdrücklich hinweisen incl. Mitteilung der konkret anfallenden Kosten und nur mit seiner schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme die jeweilige Untersuchung veranlassen.

Auch für privat versicherte Patienten übernehmen die Versicherer in der Regel die Kosten für das Beratungsgespräch. Sind jedoch aufwendigere genetische Laboruntersuchungen notwendig, dann erstellen wir gern einen Kostenvoranschlag zur Vorlage beim Versicherer zur Bestätigung der Kostenübernahme.