Humangenetische Sprechstunde:

Präimplantationsdiagnostik

Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen interessierter Paare für Sie zusammengestellt ...

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Voraussetzungen für eine PID an unserem Zentrum

Gern klären wir mit Ihnen vorab, ob für Ihre Familie eine PID oder PKD sinnvoll und an ...

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Vorgehen

Wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie sich für eine PID an unserem Zentrum in Regensburg interessieren?

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Update 16.07.2015: Präimplantationsdiagnostik in Regensburg

Das Hehr-Labor beschäftigt sich in Kooperation mit dem KITZ - KInderwunsch-Therapie im Zentrum seit dem Jahr 2000 mit der Etablierung und Durchführung der Polkörperdiagnostik (PKD), als einer besonders frühen Form der Präimplantationsdiagnostik (PID) für monogene Erkrankungen. Aufgrund des deutschen Embryonenschutzgesetzes wurde die PKD bis zum Jahr 2010 in Deutschland als die einzige gesetzlich erlaubte Form der Präimplantationsdiagnostik angesehen. Im Jahr 2004 wurde in Deutschland das erste Kind nach PKD für eine monogene Erkrankung an unserem Zentrum in Regensburg geboren.

Am 06.07.2010 ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs als höchstrichterliche Instanz ergangen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) für schwerwiegende Erkrankungen in Deutschland zulässig ist. Wir haben daraufhin auch an unserem Zentrum die Entnahme von Trophektodermzellen am Tag 5 der embryonalen Entwicklung und deren genetische Untersuchung für ausgewählte monogene Erkrankungen etabliert und bereits diagnostisch eingesetzt. Inzwischen wurde vom Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) verabschiedet und ist seit 8.12.2011 in Kraft.

Am 30.6.2015 haben wir vom Bayerischen Staatsministerium jetzt die Zulassung als PID-Zentrum erhalten und können Ihnen nun zusätzlich zur Polkörperdiagnostik wieder die Untersuchung an Trophektodermzellen am frühen Embryo (Tag 5-Biopsie) anbieten.

Darf dann jetzt für unsere Familie in Bayern eine PID am Embryo durchgeführt werden?

Ja, ab sofort können wir und die weiteren Bayerischen Zentren, welche eine Zulassung als PID-Zentrum erhalten haben, für geeignete Fragestellungen eine PID anbieten. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per email mit uns in Verbindung, wenn Sie eine PID für monogene Erkrankungen an unserem Zentrum wünschen.

In Bayern wurde im Dezember 2014 ein eigenes bayerisches Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) vom Landtag verabschiedet und ist seit dem 01.01.2015 in Kraft. Als Ausführungsgesetz hat es die rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung der PID-Zentren und die Besetzung der Bayerischen PID-Ethikkommission, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen haben.

In Art 1 (2) ist klar geregelt, dass in Bayern eine PID nur mit positivem Votum der Bayerischen PID-Ethikkommission an einem hierfür zugelassenen PID-Zentrum vorgenommen werden kann. Konkret bedeutet dies für Sie, dass Sie sich bei Interesse an einer PID zunächst unabhängig von ihrem Wohnort mit einem PID-Zentrum ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem klären, ob dort für ihre Fragestellung eine PID angeboten werden kann. Falls ja, müssen Sie einen Antrag an die PID-Ethikkommission stellen, welche für dieses PID-Zentrum zuständig ist. Nur wenn diese Kommission in München für Ihre Familie eine zustimmende Bewertung abgibt, darf für Sie eine PID an einem Bayerischen PID-Zentrum vorgenommen werden.  

Unser Zentrum in Regensburg ist das in Deutschland führende Zentrum für die PID bei monogenen Erkrankungen. Wir arbeiten bei der Umsetzung der PID eng mit weiteren Zentren in Deutschland und auch international zusammen und sind auch über verschiedene Gremien in die Umsetzung des PräimpG auf Bundes- und Länderebene eingebunden.

Seit Beginn unserer Arbeiten im Jahr 2000 war es uns ein wichtiges Anliegen, zunächst die Polkörperdiagnostik (PKD) und dann auch die PID, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, verantwortungsvoll und eng begrenzt für Familien mit schwerwiegenden monogenen Erkrankungen anzubieten. Deshalb hatten wir uns in der zunächst unklaren Rechtslage entschieden, das im PräimpG formulierte Verbot der Untersuchung von Embryonalzellen zu respektieren und aktuell weiterhin die juristisch immer schon zulässige PKD anzubieten, mit welcher wir bei mindestens vergleichbaren Behandlungsergebnissen gegenüber der PID am Embryo die meisten Fragestellungen erfolgreich bearbeiten können: In aktuell mehr als 180 Behandlungszyklen mit der PKD für monogene Erkrankungen erreichen wir bei einem durchschnittlichen Alter der Frau von ca. 34 Jahren eine Schwangerschaftsrate von 30% pro Transferzyklus. Dies entspricht der durchschnittlichen Schwangerschaftsrate nach PID am frühen Embryo der im ESHRE-PGD-Konsortium organisierten PID-Zentren, welchem wir seit 2005 als Vollmitglied angehören (PGD-Konsortium der Europäischen Gesellschaft für Humane Reproduktion und Embryologie).